TURBO 2025 für Kärnten

Die Wirtschaftskammer Kärnten fördert KMUs und EPUs in den Bereichen Digitalisierung, Marktauftritt und Vertrieb.

Die Wirtschaftskammer Kärnten unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Ein-Personen-Unternehmen (EPU) bei Investitionen in die Bereiche Marketing, Werbung, Marktauftritt, Corporate Design, Digitalisierung betrieblicher Abläufe sowie strategische und umsetzungsorientierte Maßnahmen zur Optimierung von Verkaufsförderung und Vertrieb.

Voraussetzungen und Förderhöhe

Förderberechtigt sind KMU und EPU mit Hauptsitz in Kärnten, die Mitgliedsbetriebe der Wirtschaftskammer Kärnten (WKK) sind. Die beauftragten Unternehmen für die Umsetzung der geförderten Maßnahmen müssen Mitgliedsbetriebe der Fachgruppe UBIT oder der Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation in Kärnten sein.

Gefördert werden ausschließlich Eigenleistungen der Auftragnehmer in Form von Beratungen oder Umsetzungsaufträgen. Drittleistungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung erfolgt in zwei Stufen:

  • Bei einem Auftragswert ab 1.000 EURO (netto) beträgt der nicht rückzahlbare Zuschuss 300 EURO (netto).
  • Bei einem Auftragswert ab 1.500 EURO (netto) erhöht sich der Zuschuss auf 500 EURO (netto).

Die förderfähigen Kosten müssen durch Rechnungen von Kärntner Mitgliedsbetrieben der Fachgruppe UBIT oder der Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation nachgewiesen werden. Zusätzlich ist der Zahlungsnachweis erforderlich, bei Beratungsleistungen auch ein Beratungsprotokoll. Rechnungen dürfen nicht rückwirkend eingereicht werden und müssen ein Rechnungsdatum ab dem 10. Jänner 2025 aufweisen.

Das Förderbudget beträgt insgesamt 75.000 EURO und wird von der Wirtschaftskammer Kärnten sowie den beteiligten Fachgruppen bereitgestellt. Die Förderung erfolgt nach dem „first come – first served“-Prinzip und läuft, bis das Budget ausgeschöpft ist, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2025.

Pro Förderwerber ist nur eine Einreichung möglich, während pro Auftragnehmer maximal drei Förderanträge abgewickelt werden dürfen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitgliedsbetriebe der Wirtschaftskammer Kärnten, die als natürliche oder juristische Personen ein KMU oder Einzelunternehmen mit aufrechter Gewerbeberechtigung und aktiv betriebener Betriebsstätte in Kärnten führen.

Die Förderung kann nicht mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Bereits unterstützte Kosten sind von der Antragstellung ausgeschlossen. Die Abwicklung und Auszahlung erfolgen über die Wirtschaftskammer Kärnten.

Weiterführende Informationen