Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundeskanzleramt ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZGBGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://www.digitalekompetenzen.gv.at/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Die Webseiten weisen keine auf den Inhalt bezogene Seitentitel auf und einige Webseiten zeigen den gleichen Seitentitel an. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 2.4.2 (Page Titled) nicht erfüllt.

Die Startseite enthält Inhaltsabschnitte ohne Überschriften. Die Seitenüberschrift (h1) für Screenreader-Benutzer ist nicht am Beginn des Inhaltsbereiches angeführt. In einigen Seiten sind die Überschriften in ihrer Gliederung missverständlich. Zitatblöcke sind als solche nicht codiert (nicht programmatisch wahrnehmbar). Damit sind die WCAG-Erfolgskriterien 1.3.1 (Info and Relationship), 1.3.2 (Meaningful Sequence) und 2.4.6 (Headings and Labels) nicht erfüllt.

Die Karussell-Blöcke weisen Stopp-Buttons auf, allerdings erst am Ende des Blocks codiert. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 2.2.2 (Pause, Stop, Hide) nicht erfüllt.

Einige englischsprachige Textpassagen sind nicht mit der natürlichen Sprache ausgezeichnet. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 3.1.2 (Language of Parts) nicht erfüllt.

Ein paar Links sind hinsichtlich ihres Linkziels nicht klar betitelt. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 2.4.4 (Link Purpose (In Context)) nicht erfüllt.

Für einige Buttons und Links und anderem werden gleichlautende Informationen noch mehrfach angeführt (z. B. Inhalt des Button-Elements und gleichzeitig title-Attribut des Button-Elements, teilweise auch ergänzt um aria-labels). Einige Dekorationen sind als solche nicht gekennzeichnet. Damit ist das WCAG Kriterium 1.1.1 (Non-text Content) nicht erfüllt.

Die HTML-Codierung der Webseiten ist nicht valide, enthält unter anderem doppelte gleichlautende IDs im Bereich der mobilen Navigationsmenüs. Einige WAI-ARIA-Elemente und Attribute sind nicht spezifikationsgemäß eingesetzt. Damit sind die WCAG Erfolgskriterien 4.1.1 (Parsing) und 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

An der Behebung wird gearbeitet.

b. Unverhältnismäßige Belastung

Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Als Alternative sehen wir vor, die Szenenbeschreibungen in Form eines Textdokuments zum Video bereitzustellen.

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Inhalte von Dritten, beispielsweise Publikationen/Präsentationsfolien von externen Autorinnen und Autoren, die nicht im Einflussbereich des Bundeskanzleramts liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.


Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2024 aufgrund eines ersten stichprobenartigen vom Bundeskanzleramt durchgeführten Selbsttest erstellt. Eine tiefergehende Überprüfung ist geplant. Die Ergebnisse fließen nach Abschluss der Überprüfung in die Barrierefreiheitserklärung ein.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Webseite behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an online@bka.gv.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website www.digitalekompetenzen.gv.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt:
Bundeskanzleramt
Referat I/12/b – Websites des Bundeskanzleramtes
E-Mail: online@bka.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren