Förderung für Leuchtturmprojekte der digitalen Transformation in Tirol
Die Förderaktion unterstützt ergänzend zu bestehenden Bundes- und Landesförderprogrammen innovative Leuchtturmprojekte im Bereich der digitalen Transformation. Dabei handelt es sich um einmalige Vorhaben mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung, die als Anschauungsprojekte einen positiven Einfluss auf den Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensraum Tirol haben sollen.
Voraussetzungen und Förderhöhe
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Einzelunternehmen, eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Zweckverbände, Gemeinden, Gemeindeverbände, Tourismusverbände sowie Hochschulen mit Sitz in Tirol.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss. Die maximale Förderquote beträgt 100 % der förderbaren Kosten, wobei für Unternehmen ein Höchstsatz von 30 % gilt. Die Bemessungsgrundlage ist auf 500.000 Euro begrenzt, und die maximale Förderhöhe pro Projekt beträgt 200.000 Euro.
Die Projektdauer beträgt in der Regel zwei Jahre, sofern in der Fördervereinbarung keine abweichende Regelung getroffen wird. Förderanträge können laufend bis 31. Dezember 2027 eingereicht werden.
Förderfähig sind Investitionen in Sachanlagen, immaterielle Werte, Personalkosten, Sach- und Materialkosten sowie externe Kosten. Voraussetzung für die Förderung ist, dass diese Ausgaben in direktem Zusammenhang mit dem Gesamtvorhaben stehen.