Initiative Digital Skills Schecks 2024
Die Weiterbildungen müssen inhaltlich einen technischen, methodischen, rechtlichen oder fachlichen Bezug zu Digitalisierung haben. Dazu gehören z. B. Automatisierung, Industrie 4.0/Robotik, DSGVO/Datenschutz, Scrum/Agile, Business Models, eCommerce etc. Pro Digital Skills Scheck beträgt die Förderung maximal 5000 Euro pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter. Insgesamt kann ein Unternehmen die Weiterbildung von maximal 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beantragen. Es können mehrere Ausbildungen in einem Antrag eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt durch das Unternehmen als Arbeitgeber.
Der Förderantrag ist vor Beginn der Weiterbildung zu stellen. Außerdem werden nur Angebote von anerkannten Bildungsanbietern gefördert. Dazu gehören:
- zertifizierte Einrichtungen der Erwachsenenbildung, siehe Ö-Cert
- Forschungseinrichtungen, Universitäten, Fachhochschulen
- COMET-Zentren
- Digital Innovation Hubs
Die Ausschreibung ist ab März 2024 bis Februar 2025 geöffnet und wird vorzeitig geschlossen, wenn die Fördermittel ausgeschöpft sind.
Der Abschluss der Weiterbildung muss innerhalb von 18 Monaten ab Antragstellung erfolgen. Das gilt auch für die Abrechnung. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Abschluss der Weiterbildung.