BMBWF fördert Projekte der Erwachsenenbildung
Die Projektförderungen 2025 nach dem Erwachsenenbildungs-Gesetz sollen allen in Österreich lebenden Personen ab 15 Jahren eine kontinuierliche Weiterbildung ermöglichen. Der Call spiegelt die bildungspolitischen Ziele des BMBWF im Bereich Erwachsenenbildung wider und stellt eine grundlegende Maßnahme zur Förderung der Erwachsenenbildung dar.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden gemeinnützige Bildungsanbieter, deren Bildungsangebote sich vorrangig an gering qualifizierte und bildungsbenachteiligte Erwachsene in Österreich richten. Förderungswürdige Projekte müssen klare Ziele, Maßnahmen und eine beabsichtigte Wirkung haben, die dieser Zielgruppe zugutekommen. Spezifische berufliche Weiterbildungen werden nicht gefördert.
Ziele
Die geförderten Projekte sollen zur Reduzierung des Fachkräftemangels beitragen und die Teilnahme am lebenslangen Lernen der Gesamtbevölkerung ermöglichen. Sie sollen außerdem helfen, aktuelle gesellschaftlichen Herausforderungen wie die zunehmende Digitalisierung zu bewältigen.
Förderschwerpunkte
Die geförderten Projekte können im Bereich Digitalisierung und Aufbau der digitalen Kompetenzen in der Bevölkerung angesiedelt sein. Zudem können Projektanträge zu den Themen Up- und Reskilling, Demokratie- und Wissenschaftsbildung, Teilhabe und Inklusion sowie Nachhaltigkeit gestellt werden.
Im Bereich Digitalisierung fördert das BMBWF Maßnahmen, die
- Menschen helfen, die digitale Transformation am Arbeitsmarkt zu bewältigen
- den Erwerb von digitalen Kompetenzen im Fokus haben
- Menschen ermöglichen, an digitalen Services teilzuhaben
- dafür Lehrgänge, Kurse und Programme entwickeln
- oder Zertifizierungsmöglichkeiten schaffen.
Antrag und Fristen
Die Antragsstellung erfolgt online und in zwei Stufen. Eine digitale Signatur ist für beide Schritte erforderlich. Der erste Schritt besteht in der Registrierung in der Stakeholder Datenbank und kann bis 1. August absolviert werden. Nach der Registrierung prüft das BMBWF die Förderungswürdigkeit der antragsstellenden Einrichtung. Bei positivem Bescheid wird der Einrichtung ein individueller Zugangscode (Token) übermittelt. Mit diesem Token kann der Antragssteller nun in Schritt zwei um eine Förderung ansuchen.
Eine Registrierung ist bis 1. August erforderlich. Anträge können bis 15. August 2024 eingereicht werden. Eine Förderentscheidung ist bis Ende Dezember 2024 angekündigt.
Detail-Informationen sind auf erwachsenenbildung.at oder im Call-Dokument (PDF) nachzulesen.